Automatische Abwicklung durch ÖKN – Disposition auch ex Ernte – Lagerplanung – Aufbereitung und Trocknung – Marktbeobachtung und Verkauf
Abnahmesicherheit von schwierigen Qualitäten
Garantie für Ex-Ernte-Lagerung nur für Mitglieder
Attraktive Lagergelder und Liquiditätsvorteile für selbstlagernde Betriebe – Betriebe mit Lager: erhalten Lagergeld und ab September Raten, auch wenn noch kein Getreide geliefert wurde
Hohe Sonderrabatte beim Saatgutkauf
Vorteile der Mitgliedschaft als Vermehrer
Sonderrabatte für Z- und Basissaatgut
Höherer Vermehreraufschlag
Bevorzugung bei der Vergabe der Vermehrungsflächen
Wie lange binde ich mich mindestens?
Mindestens 3 Jahre
Danach gilt eine Kündigungsfrist von 1 Jahr zum Ende eines Wirtschaftsjahres (30.06.)
Wie funktioniert der Pool?
September: Festsetzung der Abschlagspreise und Beginn Ratenzahlung auf gemeldete Erntemengen (auch auf noch nicht gelieferte Hofmengen)
September bis Juni: Ratenzahlung Abschlagspreise
Oktober/November: Auswertung der Poolqualitäten und Festsetzung Qualitätsbezahlung
Mai /Juni: Ausrechnung des Poolpreises und Erstellung der Finalgutschriften
Juli / August: Auszahlung des Restbetrages
Durch Andienungspflicht und frühzeitige Meldung der Anbaumengen kann ÖKN den Anbau und die Vermarktung zum Vorteil der Mitglieder steuern.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Kapitalanteile pro dt Lieferrecht: 4,- €. Nachberechnung zusätzlicher Anteile bei Erhöhung der Poolmenge